Land Hessen soll frei werdende BAföG-Mittel für Studierende und Einrichtungen der Studentenwerke einsetzen!

Die hessischen Studentenwerke appellieren nachdrücklich an das Land Hessen, die freiwerdenden BAföG-Mittel in Höhe von über 80 Mio. EUR auch für den Ausbau der sozialen Infrastruktur einzusetzen und bei den Studentenwerken nun die dringend benötigten zusätzlichen Wohnheim-, Mensa- und Beratungskapazitäten auszubauen.

Nach Konrad Zündorf, Sprecher der hessischen Studentenwerke, „dienten die Mittel, um welche der Bund nun die Länder beim BAföG entlastet, bisher der unmittelbaren Förderung der Studierenden. Daher müssen sie den Studierenden weiter zugutekommen, und zwar mit einem signifikanten Anteil.“

Konkret fordern die fünf hessischen Studentenwerke:

  • BAföG / AFBG: Die Antragszahlen sind sehr stark angestiegen. Dies führte zu zusätzlichem Personalbedarf sowie gestiegenen Tarif- und Sachkosten. Die Aufwandserstattung muss den tatsächlichen Kosten entsprechen und mindestens in Höhe von 1 Mio. Euro p.a. aufgestockt werden.
  • Wohnen: Die Zahl der Wohnheimplätze in Hessen soll sukzessive auf ein Niveau vonmindestens 10 % der Studierenden in Hessen und damit annähernd auf die bundesweite Versorgungsquote gebracht werden. Hierfür ist ein eigenes Förderprogramm für weitere 2.000 Plätze mit günstigen Mieten unter 300 EUR p.m. bei den Studentenwerken in Höhe von 60 Mio. EUR erforderlich. Darüber hinaus soll die Instandhaltung der Wohnheime und verbesserte Betreuung, insbesondere internationaler Mieter/innen durch das Land Hessen mitfinanziert werden (+ ca. 1 Mio. EUR p.a.).
  • Mensen & Cafeterien: Abdeckung der Mehraufwendungen in Höhe von 1,26 Mio. EUR für verlängerte Öffnungszeiten, mehr Einrichtungen, dadurch gestiegene Sach- und Personalkosten. Außerdem regen die Studentenwerke an, in den kommenden Jahren mit Priorität Einrichtungen zu erneuern bzw. Bedarfslücken zu schließen.
  • Beratung: Aufgrund des gestiegenen Beratungsbedarfs benötigen die Studentenwerke 10 EUR statt bisher 8 EUR je Studierendem und Jahr (+ 400 TEUR).
  • Kinderbetreuung: Aufgrund der unzureichenden Versorgung sollen die bei den hessischen Studentenwerken geförderten Kinderbetreuungsplätze von 200 auf 400 verdoppelt werden. (+ 500 TEUR).

Dafür hat das Land Hessen nun erhebliche finanzielle Möglichkeiten, von denen vor allem die Studierenden profitieren müssen. Ziel muss es sein, nach dem erfolgreichen Ausbau von Studienplätzen auch weitere Wohnheim-, Mensa- und Beratungskapazitäten der Studentenwerke in vergleichbarem Umfang auszubauen, denn ohne ausreichende Infrastruktur ist ein erfolgreiches Studium nur schwer möglich.