Inklusion
Aktionsplan der hessischen Studierendenwerke
Die Studierendenwerke in Hessen sind als Dienstleister an den Hochschulen des Landes die zentralen Akteure bei der Förderung der sozialen Belange der Studierenden.
Aufgabe der Studierendenwerke ist die wirtschaftliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Förderung der Studierenden. Dabei berücksichtigen sie die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern, behinderten und ausländischen Studierenden. Sie sind somit bereits gesetzlich in besonderer Weise verpflichtet, Menschen mit Behinderungen durch ihre Dienstleistungen zu unterstützen.
Die fünf hessischen Studierendenwerke haben bereits 2020 als erste Länderarbeitsgemeinschaft einen umfassenden Aktionsplan entwickelt und erarbeitet, dieser dient der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die am 30.03.2007 in New York unterzeichnet und am 31.12.2008 durch Verkündung im Bundesgesetzblatt in nationales Recht überführt wurde.
Trotz bereits vielfältiger Anstrengungen kann der vorliegende Aktionsplan lediglich den Ausgangspunkt der Tätigkeit der Studierendenwerke auf dem Weg in ein vollständig inklusives und diskriminierungsfreies Studium darstellen. Er wird daher fortlaufend evaluiert, fortgeschrieben und angepasst. Die vorliegende Ausgabe beinhaltet die Ergebnisse der ersten Evaluierung im Jahr 2024; eine erneute Evaluierung ist für das Jahr 2028 vorgesehen.
Die jeweiligen Beschreibungen der regionalen Ausgangssituation und die individuellen Ziele und Maßnahmen finden Sie auf den Webseiten des jeweiligen Studierendenwerks:
Studierendenwerk Frankfurt am Main->