Nach Karlsruher Beschluss muss im Parlament über die BAföG-Höhe entschieden werden, nicht vor Gericht - Presse-Statement des Deutschen Studierendenwerks
„Nach diesem Beschluss ist klar: Ob die BAföG-Förderung für Studierende ausreichend ist, ist eine politische Entscheidung. Sie muss im Parlament und nicht vor Gericht geklärt werden. Das Bundesverfassungsgericht räumt dem Parlament dazu einen weiten sozialpolitischen Gestaltungsspielraum ein. Diesen müssen die Bundestagsabgeordneten nach unserer Auffassung zum Wohl der Studierenden nutzen, aber auch zur Sicherung des Fachkräftebedarfs.
Unabhängig von der Entscheidung aus Karlsruhe, das über Zweifel des Bundesverwaltungsgerichts über die Höhe des BAföG-Grundbedarfs in den Jahren 2014 und 2015 entschieden hat, bleibt aus unserer Sicht der Handlungsdruck beim BAföG immens hoch. Es reicht hinten und vorne nicht. Der BAföG-Grundbedarf hinkt weiterhin hinter dem Unterhaltsanspruch junger Menschen hinterher, die BAföG-Wohnkostenpauschale von 380 Euro im Monat reicht in so gut wie keiner deutschen Hochschulstadt mehr für ein WG-Zimmer und liegt 30 Euro pro Monat unter dem Wert, den aktuell die Düsseldorfer Tabelle vorgibt. Ein Drittel der Studierenden müssen mit weniger als 800 Euro im Monat auskommen und lebt prekär – das BAföG erreicht aber nur noch 12 % der Studierenden überhaupt. Andere staatliche Leistungen wie die Renten, das Wohngeld oder das Bürgergeld werden automatisch erhöht, das BAföG nicht.
Wir müssen uns als Gesellschaft fragen: Was sind uns unsere klügsten Köpfe wert? Was sind uns die Fachkräfte von morgen wert, die KI-Spezialist*innen, Lehrkräfte, Ärzt*innen und Ingenieur*innen von morgen? Wie ernst meinen wir es wirklich mit Bildungsaufstieg und Chancengleichheit? Das BAföG ist und bleibt dafür der Gradmesser. Und diese Fragen müssen politisch entschieden werden, nicht in Karlsruhe.“
Pressemitteilung des Deutschen Studierendenwerkes vom 30.10.2024